| |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschl. die nachstehenden
Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes
vereinbart ist.
2.
Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist
und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns
erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch
entsprechende Lieferung verbindlich.
3.
Lieferung
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder
Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als
Vertragserfüllung. Wir bemühen uns, vereinbarte
Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung der
Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen
Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug
oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der
Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten
Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat
für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche
des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind
soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Unvorhergesehene
Ereignisse ( gleich viel ob bei uns oder beim Zulieferer
eingetreten) wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel,
Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der
Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige
Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung
und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer
Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Haftung wegen
Vertragsverletzung
Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher
Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften
wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung
beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls
auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.
5.
Rücktritt
Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) bis
zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht
abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht
abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Käufer bis zum
Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt
oder treten wesentliche Verschlechterungen in den
Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt,
unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine
angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder
die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem
Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
6.
Preise
Unsere Preise gelten ab Versandstätte ausschließlich
Verpackung soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei
Bestellungen unter 125 € wird eine Versandkostenpauschale
von 4,95 € erhoben und auf der Rechnung gesondert
ausgewiesen. Wir behalten uns vor, die durch Beachtung
besonderer Versandvorschriften des Käufers entstehenden
Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Erhöhungen
oder Neubegründungen der auf Erzeugung, Vertrieb, Transport
etc. der Waren liegenden Kosten einschließlich öffentlicher
Lasten berechtigen uns bei Abschlüssen
(Sukzessivlieferungsverträgen) zur Erhöhung unserer Preise.
Gleiches gilt für Lieferungen, die erst nach 4 Monaten
gerechnet vom Vertragsabschluss durchgeführt werden sollen.
Für die Berechnung sind die in unserer Versandstätte
festgestellten Gewichte, Maße oder Stückzahlen maßgebend.
7 .
Zahlung
Zahlungsverpflichtungen gelten erst dann als erfüllt, wenn
wir über den Gegenwert der Forderung endgültig verfügen
können. Unsere Rechnungen sind zahlbar unter Abzug von 2 %
Skonto innerhalb von 14 Tagen, oder innerhalb 30 Tagen
netto, wenn andere fällige Rechnungen auf dem Konto des
Käufers am Zahlungstage nicht offen stehen. Es gilt das
Datum des Zahlungseinganges. Im Falle einer Rücklastschrift
beginnt der Verzug mit dem Tage der Rückbelastung des
Kontos. Für die Bearbeitung einer Rücklastschrift erheben
wir eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25,00 €. Für
nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten berechnen wir
eine Mahnkostenpauschale in Höhe von je 5,00 € für die 1.
Und 2. Mahnung ( Mahnstufe 1,2) und eine Gebühr in Höhe von
10,00 € für die 3. und jede weitere Mahnung (Mahnstufe 3)
zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung
eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig.
8. Versand und
Gefahrtragung
Die Wahl des Versandweges und der Versandart verfolgt durch
uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen,
Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle
frachtfreier Lieferung. Der Abschluss einer
Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.
9.
Rücksendungen
Die Rückgabe gekaufter Ware ist nur in Ausnahmefällen und
nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
möglich. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren werden
wir unfrei zurückschicken. Rückwaren reisen grundsätzlich
auf Gefahr und zu Lasten des Absenders. Bei der Vergütung
des Wertes zurückgegebener Ware werden wir je nach
Verwendbarkeit der Ware folgende Abzüge vornehmen: Bei
Waren, die ohne weiteres wieder abgegeben werden könne, 10 %
des Nettowertes, mindestens jedoch 25,00 €.Nicht mehr
verwendungsfähige oder überalterte Ware wird von uns nicht
vergütet. Wir übersenden in diesem Falle eine
Vernichtungserklärung.
10. Gewährleistung bei
Mängelrügen
Die Verarbeitung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf
Gefahr des Käufers. Unsere Verarbeitungsvorschläge sind auch
im Hinblick auf etwaige Schutzrechte Dritter unverbindlich
und befreien den Käufer nicht von der Prüfung der durch uns
gelieferten Waren auf Eignung und Zwecke. Mängelrügen können
nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware
unverzüglich nach ihrer Ankunft an einem vereinbarten
Bestimmungsort sorgfältig erforderlichenfalls durch
Probeverarbeitung untersucht und uns die vermeintlichen
Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft,
nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung
schriftlich angezeigt hat. Unterlässt er die Anzeige oder
wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die
Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten
wesentlichen Mangel der Ware bei Gefahrübergang leisten wir
Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des
Käufers, kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung
nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht
in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung
oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind
soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
11. Entsorgung von Elektro-/Elektronikgeräten
Wir übernehmen keine Verpflichtungen / Kosten im
Zusammenhang mit der Rücknahmepflicht von Elektro /
Elektronikgeräten. Der Käufer verpflichtet sich, falls vom
Hersteller nicht anders geregelt, Geräte nach
Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen oder an den
Hersteller zurückzugeben. Kosten, die der Hersteller an
Phlebopharm weitergibt, werden von Phlebopharm an den Käufer
weitergegeben.
12.
Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum,
solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch
Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Der Käufer ist
berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß
geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten sowie zu
veräußern. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen,
Sicherungsübereignungen etc., sind jedoch unzulässig. Eine
etwaige Be-oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder
Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des
Fakturawertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung,
Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der
Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht
Einigkeit, dass der Käufer uns im Verhältnis des
Fakturawertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,
vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an
der neuen Sache einräumt und die neue Sache unentgeltlich
für uns verwahrt. Mit der Annahme unserer Ware tritt der
Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer Forderungen die
ihm aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder
Miteigentum stehenden Waren gegen seine Abnehmer
erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab,
bei in unserem Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis
zur Höhe des anteiligen Wertes ( Fakturawertes) unserer
Ware. Dem Käufer ist die Einziehung der uns abgetretenen
Forderung solange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen
uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die zur Einziehung
erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem
Schuldner mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die in unserem
Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und uns
abgetretenen Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich
anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns abgetretenen
Forderungen unsere Forderung an den Käufer um insgesamt mehr
als 20 vom Hundert, so sind wir auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe bzw. Rückabtretung verpflichtet.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Käufer uns den
Stand ( Höhe, Fälligkeit etc. ) der uns abgetretenen
Forderungen unter Vorlage einer entsprechenden Aufstellung
nachweist.
13.
Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen uns
vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche weitere
Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes
Recht
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte,
Erfüllungsort für die Zahlung ist Recklinghausen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für
unseren Geschäftssitz und im Übrigen sachlich zuständige
Gericht oder die für den Wohnsitz des Käufers zuständigen
Gerichte. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht;
das einheitliche Kaufgesetz findet keine Anwendung
15. Datenschutzklausel
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den
Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten
stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten.
Stand
Oktober 2010
|
|